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Albert-Schweitzer-Straße 1a
69190 Walldorf
Standort RA Röser

Gewerbliche Kunden

Mein umfassender Leistungskatalog macht mich zum kompetenten Ansprechpartner
für Gewerbekunden aller Art.

Versicherungsrecht

Für Unternehmer ist es unerlässlich, ihren Betrieb gegen Risiken abzusichern. Versicherungen wie Betriebshaftpflicht-, Vermögenschadenshaftpflicht- oder eine Directors/Officers-Versicherung bieten im Schadensfall Schutz. Denn schnell kann im gewerblichen Bereich der Streitwert existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Rechtsanwalt Kai Röser vertritt mit fundiertem Fachwissen die Belange der versicherten Unternehmer und Unternehmen gegenüber den Versicherungsgesellschaften und macht ihre Rechte geltend.

Directors & Officers-Versicherung (D&O-Versicherung)

Diese Organ- oder Managerhaftpflichtversicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt und die die leitenden Angestellten gegen Schadensersatzansprüche absichert. Die D&O-Versicherung stellt eine nicht aktuelle Versicherung dar und weist viele Besonderheiten auf, die zu beachtend. Anwaltliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Jeder Gewerbetreibende kennt und fast jeder hat sie - die Betriebshaftpflichtversicherung. Im Schadensfall hilft das Fachwissen eines versierten Anwalts bei der optimalen Abwicklung.

Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Über eine Berufshaftpflicht- bzw. eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sichern sich Ärzte, Architekten und andere Berufsgruppen gegen Berufsversehen ab. Tritt der Schadensfall ein, ist das Streitpotenzial meist erheblich. Oft sind sich die betroffenen Unternehmer jedoch über den Versicherungsumfang nicht im Klaren und machen berechtigte Schäden nicht geltend. Ihr Anwalt Kai Röser berät Sie gern.

Gewerbliche Sachversicherung / Inhaltsversicherung

Die gewerbliche Sach- oder Inhaltsversicherung kommt zum Tragen, wenn ein großer Schaden eingetreten ist, etwa durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Diebstahl. Um Ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, ist es wichtig, dass die Schadensregulierung von erfahrener Hand geleitet wird.


Datenschutz

Das Thema Datenschutz rückt immer stärker ins Blickfeld der öffentlichen Debatte, Speziell Unternehmen stellt der Schutz der betrieblichen Daten, aber auch der Daten von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern vor große Herausforderungen. Werden datenschutzrechtliche Vorgaben nicht eingehalten kann das - neben hohen Bußgeldern - schnell eine große Öffentlichkeitswirkung hervorrufen.

Damit ein Schaden gar nicht erst entsteht, ist es für Unternehmen unerlässlich, sich auf diesem Gebiet gut beraten und betreuen zu lassen, nicht zuletzt mit Blick auf die neue EU-Datenschutzverordnung.

Für jedes Unternehmen mit mehr als neuen Mitarbeitern ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben - eine Regelung, die auch zunehmend von den Behörden überprüft wird.

Externer Datenschutzbeauftragter

Für die meisten Unternehmen empfiehlt sich die Bestellung eines technisch und juristisch versierten Experten als externen Datenschutzbeauftragten. Er berät die Geschäftsführung allgemein in Fragen des Datenschutzes, schult die Mitarbeiter und kontrolliert regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:

  • Immer aktuell
  • Keine Krankheits- oder Urlaubsproblematiken
  • Haftungsverlagerung auf den externen Datenschützer
  • Keine arbeitsrechtlichen Problematiken
  • Planungssicherheit durch echte Pauschalen

Datenschutzaudit

Als Experte in Sachen Datenschutz übernimmt Kai Röser in Ihrem Betrieb die Durchführung eines Datenschutzaudits, das folgende Punkte umfasst:

  • Schwachstellenanalyse
  • Maßnahmenerstellung
  • Betreuung und Umsetzung

Compliance

Jede unternehmerische Tätigkeit birgt Risiken. Dies können Störungen durch äußere Einflüsse sein oder die Fehlerquelle kann menschliches Versagen sein. Um Unternehmensrisiken vorzubeugen und Haftungsansprüche zu vermeiden, werden Compliance-Strukturen in den Betrieben immer wichtiger. Auch die gesetzlichen Anforderungen in dieser Hinsicht werden immer strenger. Entsprechende Strukturen in Form eines Risiko- und Compliance-Managements zu etablieren, ist Aufgabe der Unternehmensleitung. Mit seiner langjährigen Erfahrung in Compliance-Fragen unterstützt Rechtsanwalt Kai Röser beim Aufbau und der Umsetzung eines Compliance-Management-Systems, darunter fallen folgende Aspekte:

  • Audit
  • Planung
  • Maßnahmen/Dokumentation
  • Verhaltenskodex für das Unternehmen entwerfen und gestalten
  • Leitlinien verfassen
  • Abstimmungen mit Aufsichtsbehörden

Inkasso

Bei manchen Kunden lässt die Zahlungsmoral zu wünschen übrig. Hilfreich kann es da sein, wenn ein Dritter vorsichtig aber bestimmt die Verhandlungen übernimmt. Die Erfahrung zeigt, dass Forderungen so schnell und effektiv geltend gemacht werden können. Die anfallenden Kosten für Sie als Gläubiger sind überschaubar - sprechen Sie mich an, ich berate Sie gern.

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Telefon +49 (0) 6227 – 3982589 Telefax +49 (0) 6227 – 3981035 info@roeser-rechtsanwalt.de

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